Kfz-Versicherung: Infos zum Berufsgruppenrabatt

6.12.2011 | von Redaktion Versicherung | Kategorie: Versicherung-News

Bei den Kfz-Versicherungen gibt es verschiedene Sondertarife und Rabatte. Sonderrabatte können sich entweder direkt auf das Fahrzeug beziehen oder aber auf die Person des Versicherungsnehmers. Berufsgruppenrabatte sind ein Beispiel für einen, auf den Versicherungsnehmer bezogenen Sondertarif.

Häufig angebotenen Berufsgruppenrabatte

Viele Kfz-Versicherungen bieten Sonderrabatte für verschiedene Berufsgruppen an. In welchem Umfang und für welche Berufsgruppen diese Rabatte angeboten werden, liegt im Ermessen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Ein typisches Beispiel für einen Sonderrabatt ist der Beamtentarif. Beamtentarife werden relativ häufig angeboten. Es gibt aber auch weitere Berufsgruppen, die unter Umständen von einem Sonderrabatt profitieren können. Dazu gehören beispielsweise Angestellte im Banken- und Versicherungsbereich oder auch Beschäftigte in Unternehmen, die dem öffentlichen Dienst angeglichen sind.
Dies können unter anderem Krankenhäuser oder auch Energiekonzerne sein. Prinzipiell liegt es immer im Ermessen der einzelnen Kfz-Versicherung, für welche Berufe Sondertarife angeboten werden. Auch die Höhe der Ermäßigung variiert von Versicherung zu Versicherung. In der Regel kann mit drei bis zehn Prozent der Versicherungsprämie gerechnet werden. Ob und in welchem Umfang Sonderrabatte für bestimmte Berufszweige angeboten werden, sollte daher immer bei den einzelnen Versicherungsunternehmen erfragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Sonderrabatt zu erhalten?

Um in den Genuss eines Sonderrabatts zu kommen, müssen je nach Versicherungsunternehmen unterschiedliche Bedingungen vom Versicherungsnehmer erfüllt werden. Alle Kfz-Versicherungen, die Sondertarife für bestimmte Berufe anbieten, verlangen einen Nachweis zur Berufsgruppenzugehörigkeit.

Dies sind in der Regel Formulare bei der Versicherung, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Nach Einreichung des Formulars prüft die Versicherung dann, ob tatsächlich ein Anspruch auf einen Berufsgruppenrabatt besteht. In der Regel muss der Anspruchsteller eine Vollzeitstelle nachweisen. Bei manchen Kfz-Versicherungen reicht jedoch auch eine Beschäftigung von mindestens 20 Stunden aus.

Darüber hinaus gibt es in einigen Fällen auch Einschränkungen im Vertrag. So darf das versicherte Fahrzeug unter Umständen nur von bestimmten Personen genutzt werden, wenn ein Berufgruppenrabatt gewährt wird. Im Einzelfall kann es sein, dass das Fahrzeug nur noch vom Versicherungsnehmer genutzt werden darf. Eine abweichende Halterschaft, also wenn der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig der Halter des Fahrzeuges ist, kann unter Umständen dazu führen, dass kein Berufsgruppenrabatt gewährt wird. Generell bestimmen die Versicherungsunternehmen die Bedingungen, unter denen sie einen Rabatt gewähren. Die Bedingungen zur Gewährung eines Berufgruppenrabatts sollten im Einzelfall bei den unterschiedlichen Versicherungsunternehmen erfragt werden.

Was sollte bei Gewährung eines Berufgruppenrabatts beachtet werden?

Sofern ein Sonderrabatt aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufszweig von der Versicherung gewährt wird, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, etwaige Veränderungen umgehend der Versicherung mitzuteilen. Wechselt der Versicherungsnehmer beispielsweise den Arbeitsplatz und ist deshalb nicht mehr berechtigt, einen Sonderrabatt in Anspruch zu nehmen, kann es zu Vertragstrafen kommen, wenn er der Versicherung dies nicht umgehend mitteilt. Viele Versicherungsunternehmen fordern deshalb regelmäßig einen neuen Nachweis zur Berufszugehörigkeit an.

Fazit zum Berufsgruppen-Rabatt für die Kfz-Versicherung

Es lohnt sich auf jeden Fall bei der Versicherung nachzufragen, ob Rabatte für bestimmte Berufsgruppen angeboten werden. Teilweise können so bis zu 10% der Versicherungsprämie als Ermäßigung gewährt werden. Einen generellen Anspruch auf einen Sonderrabatt gibt es jedoch nicht. Die Bedingungen und der Umfang von Sonderrabatten legt jedes Versicherungsunternehmen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, sodass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe je nach Unternehmen zu Rabatten führen kann oder auch nicht.

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