Rabatt-Übernahme

Es ist zwar von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt, aber in den meisten Fällen kann man tatsächlich eine Rabatt-Übernahme realisieren. Also z.B. von den Eltern auf das Kind.

Allerdings sind Bedingungen an eine Rabatt-Übernahme geknüpft:

  • Die Person, die die bisherige SFK hat, verliert diese und muss deshalb mit der Übernahme einverstanden sein.
  • Die übernehmende Person muss aus der nächsten Verwandtschaft kommen (Ehepartner, Kind).
  • Die Höhe des Rabatts hängt davon ab, wie lange die übernehmende Person bereits einen Führerschein besitzt.


 

Eine generelle Empfehlung hinsichtlich der Rabatt-Übernahme kann nicht gegeben werden. Es hängt einfach zu sehr von den individuellen Faktoren ab.
Und natürlich von den Details der Bedingungen auf Seiten der Autoversicherung.
Wie so oft gilt aber: Fragen kostet nichts.
Gerade jungen Autofahrern kann man dann eine ganze Menge Versicherungskosten ersparen.


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