Arbeits-Rechtsschutzversicherung - brauch ich das?

27.03.2009 | von Redaktion Versicherung | Kategorie: Versicherung-Test

Eine Rechtsschutzversicherung für die Klärung von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kann gerade in der aktuellen Krisenzeit sehr nützlich sein. Mit einer entsprechenden Police kann der Arbeitnehmer gegen eine unberechtigte Kündigung rechtlich vorgehen.


Sinnvoll ist eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung aber auch, wenn es beispielsweise zu Klagen in der Ausübung der Tätigkeit kommt, die nicht durch den Arbeitgeber geregelt werden.

Grundsätzlich lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung also für alle Arbeitnehmer, die keine andere Versicherung bei Rechtsfragen besitzen.
Solch ein Schutz kann beispielsweise über eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bestehen, da hier oft auch Rechtsfragen über Rechtsanwälte der Gewerkschaften geklärt werden können.

Die Rechtsfragen im Berufsleben sind sehr vielfältig und können in den meisten Situationen nicht ohne rechtlichen Beistand gelöst werden. Beispiele, in denen eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hilft, sind unter anderem:

  • die Klage gegen eine grundlose Kündigung
  • die Klage gegen Disziplinarmaßnahmen des Arbeitgebers, beispielsweise bei Abmahnungen
  • die gerichtliche Geltendmachung von beruflich bedingen Steuerfragen
  • die Anerkennung von Sozialleistungen aus dem Arbeitsverhältnis.


Eine Rechtsschutzversicherung für den Beruf bietet auch anwaltliche Hilfe per Telefon. Mit diesem Angebot der Erstberatung können sich Arbeitnehmer beispielsweise über Formulierungen in einem Aufhebungsvertrag oder über die Richtigkeit von Einschätzungen in einem Arbeitszeugnis beraten lassen und gegebenenfalls auch dagegen vorgehen.

Leistungsumfang:
Von der Versicherung werden die Kosten für den Anwalt, für das Gericht sowie für Zeugen und Sachverständige übernommen.
Tipp: Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich die Höhe der Prämie teilweise deutlich verringern!

Wichtige Info:
Versicherte mit Arbeits-Rechtsschutz sollten vor dem Vertragsabschluss beachten, dass die Versicherung keine Fälle übernimmt, die bereits in der Schwebe sind. Oft ist auch eine Wartezeit von 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss zu berücksichtigen.
Erst danach können die Leistungen einer Arbeits-Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden!

 

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Ein Kommentar
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  1. Lohnt sich das, extra nur einen Arbeitsrechtsschutz abzuschliessen? Da kann man doch gleich ein ganzes Paket nehmen - oder ist das zu teuer?

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